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Übergangsregeln bei Beamtenbesoldung

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat die Neuregelung der Beamtenbesoldung von Bund und Land Berlin bestätigt. Nach dem am Donnerstag verkündeten Urteil ist es rechtmäßig, daß eine unzulässige Altersdiskriminierung in Übergangsregelungen fortwirkt. Neben der Tätigkeit richtete sich die Beamtenbesoldung früher bundesweit nach Altersstufen. Nach einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2000 dürfen Beschäftigte allerdings nicht wegen ihres Alters diskriminiert werden. Nach einer Neuregelung des Bundes von 2009 knüpft die Beamtenbesoldung an »Erfahrungsstufen« und die Dienstzeit an. Die meisten Bundesländer haben dies inzwischen übernommen, Berlin im Jahr 2011. Nach den bundesweit üblichen Übergangsregelungen gilt dies allerdings nur für den künftigen Aufstieg. Als Basis wirkt die frühere Einstufung nach dem Alter daher bei den vor der Neuregelung eingestellten Beamten bis zu ihrer Pensionierung fort. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 24.06.2014, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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