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Aus: Ausgabe vom 03.06.2014, Seite 1 / Inland

Europawahl könnte ungültig sein

Berlin. Die Wahl zum EU-Parlament ist nach Ansicht von Staatsrechtlern wegen unzulässiger Doppelabstimmungen womöglich verfassungswidrig gewesen. Sollte eine Prüfung ergeben, daß tatsächlich millionenfach doppelt abgestimmt worden sein könnte, könne »dies zur Ungültigkeit der Wahl führen«, sagte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, dem Magazin Spiegel. »Die Legitimität der gesamten Europawahl steht infrage«, so der Staatsrechtler Josef Isensee. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), bezeichnete die laxen Vorschriften als »rechtlich und politisch untragbar«. Nach Recherchen des Spiegel haben nicht nur Doppelpaßinhaber wie Zeit-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo zweimal wählen können, auch das Kontrollsystem für Europäer, die in einem anderen EU-Staat als ihrem Herkunftsland leben und sich dort zur Wahl registrierten, funktioniere unzureichend. (AFP/jW)

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