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Aus: Ausgabe vom 15.02.2014, Seite 5 / Inland

Gegen Ausnahmen bei Mindestlohn Ost

Halle. Die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Iris Gleicke (SPD), hat besondere Regelungen für die fünf ostdeutschen Bundesländer bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns abgelehnt. »Die Ausnahmen sind im Koalitionsvertrag definiert«, sagte die Bundestagsabgeordnete der Mitteldeutschen Zeitung (Freitagsausgabe). Sie halte nichts davon, weitere Ausnahmen zu schaffen, auch nicht für Ostdeutschland. Gleicke verwies auf eine Öffnungsklausel, wonach der Mindestlohn zum 1. Januar 2015 nicht gezahlt werden müsse, wenn vorher in einem Tarifvertrag etwas anderes vereinbart wurde. Dadurch könne ein Aufschub bis Ende 2016 erreicht werden. Da die Tarifbindung in Ostdeutschland derzeit »unterirdisch« sei, werde mit dem Mindestlohngesetz die Tarifautonomie gestärkt. (dpa/jW)

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