Zum Inhalt der Seite

Gegen Ausnahmen bei Mindestlohn Ost

Halle. Die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Iris Gleicke (SPD), hat besondere Regelungen für die fünf ostdeutschen Bundesländer bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns abgelehnt. »Die Ausnahmen sind im Koalitionsvertrag definiert«, sagte die Bundestagsabgeordnete der Mitteldeutschen Zeitung (Freitagsausgabe). Sie halte nichts davon, weitere Ausnahmen zu schaffen, auch nicht für Ostdeutschland. Gleicke verwies auf eine Öffnungsklausel, wonach der Mindestlohn zum 1. Januar 2015 nicht gezahlt werden müsse, wenn vorher in einem Tarifvertrag etwas anderes vereinbart wurde. Dadurch könne ein Aufschub bis Ende 2016 erreicht werden. Da die Tarifbindung in Ostdeutschland derzeit »unterirdisch« sei, werde mit dem Mindestlohngesetz die Tarifautonomie gestärkt. (dpa/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 15.02.2014, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!