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Fachtagung zu Arbeitsausbeutung

Düsseldorf. Beispiele für Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung gibt es in allen Branchen, in denen niedrig entlohnt wird. Seit 2005 ist dieses Verbrechen im Strafgesetzbuch verankert. Auf einer gemeinsamen Fachtagung stellen die Hans-Böckler-Stiftung und das Bündnis gegen Menschenhandel und Arbeitsausbeutung am 21. Februar in Düsseldorf einen Situationsbericht über aktuelle Erscheinungsformen in Nordrhein-Westfalen vor.

(jW)

www.buendnis-gegen-menschenhandel.de
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Erschienen in der Ausgabe vom 11.02.2014, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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