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07.12.2013
- → Geschichte
Anno...50. Woche
1883, 15. Dezember: Die erste Ausgabe der Deutschen Metallarbeiterzeitung erscheint in Nürnberg. Es ist die wichtigste gewerkschaftliche Zeitungsneugründung in der Zeit der Sozialistengesetze (1879–1890). Mit Entstehung des Deutschen Metallarbeiter-Verbands (DMV) in Stuttgart 1891 zieht auch die Metallarbeiterzeitung dorthin um. In den Jahren vor dem Ersten Weltkrieg wächst ihre Auflage auf über eine halbe Millionen Exemplare an.
1923, 10. Dezember: Gründung der Weltliga gegen Faschismus (Antifaschistische Weltliga) in Berlin. 53 Teilnehmer aus 14 Ländern, darunter Deutschland, Frankreich und den Niederlande, folgen dem Aufruf eines Initiativkomitees, dem u. a. Henri Barbusse, Willi Münzenberg und Clara Zetkin angehören. Neben Kommunisten sind Sozialdemokraten, Gewerkschafter sowie bürgerlich-demokratische Kräfte vertreten. Die Weltliga stützt sich auf bereits bestehende antifaschistische Gruppen und Organisationen in verschiedenen Ländern. Ihr Ziel besteht darin, breite Schichten der Bevölkerung über das Wesen des Faschismus aufzuklären und alle Kräfte zum einheitlichen Kampf gegen den Faschismus zusammenzuschließen. Diesem dient auch die Zeitschrift Chronik des Faschismus. Offiziell wird die Tätigkeit im März 1924 eingestellt. In einigen Ländern wirken Gruppen als Antifaschistische Komitees weiter.
1973, 11. Dezember: Unterzeichnung des »Prager Vertrags« über die Herstellung normaler Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der Tschechoslowakei. Der Vertrag wird für die BRD von Willy Brandt und Walter Scheel und für die CSSR von Lubomir Strougal und Bohuslav Chnoupek unterzeichnet. Das Abkommen erklärt die Nichtigkeit des Münchener Abkommens von 1938 über die Abtrennung des Sudetenlandes. Ausgenommen davon sind die im Oktober 1945 erlassenen »Benes-Dekrete« und die Frage der Entschädigung sogenannter Vertriebener. Die Ratifizierung der Übereinkunft erfolgt durch den Bundestag am 17. Dezember.
1983, 15. Dezember: Das Bundesverfassungsgericht erklärt in seinem »Volkszählungsurteil« das 1982 erlassene »Volkszählungsgesetz« für verfassungswidrig und etabliert das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht. Dem Urteil war seit Herbst 1982 ein breiter Protest vorangegangen. Neben Demonstrationen wurde auch zum Boykott aufgerufen.
1923, 10. Dezember: Gründung der Weltliga gegen Faschismus (Antifaschistische Weltliga) in Berlin. 53 Teilnehmer aus 14 Ländern, darunter Deutschland, Frankreich und den Niederlande, folgen dem Aufruf eines Initiativkomitees, dem u. a. Henri Barbusse, Willi Münzenberg und Clara Zetkin angehören. Neben Kommunisten sind Sozialdemokraten, Gewerkschafter sowie bürgerlich-demokratische Kräfte vertreten. Die Weltliga stützt sich auf bereits bestehende antifaschistische Gruppen und Organisationen in verschiedenen Ländern. Ihr Ziel besteht darin, breite Schichten der Bevölkerung über das Wesen des Faschismus aufzuklären und alle Kräfte zum einheitlichen Kampf gegen den Faschismus zusammenzuschließen. Diesem dient auch die Zeitschrift Chronik des Faschismus. Offiziell wird die Tätigkeit im März 1924 eingestellt. In einigen Ländern wirken Gruppen als Antifaschistische Komitees weiter.
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1973, 11. Dezember: Unterzeichnung des »Prager Vertrags« über die Herstellung normaler Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der Tschechoslowakei. Der Vertrag wird für die BRD von Willy Brandt und Walter Scheel und für die CSSR von Lubomir Strougal und Bohuslav Chnoupek unterzeichnet. Das Abkommen erklärt die Nichtigkeit des Münchener Abkommens von 1938 über die Abtrennung des Sudetenlandes. Ausgenommen davon sind die im Oktober 1945 erlassenen »Benes-Dekrete« und die Frage der Entschädigung sogenannter Vertriebener. Die Ratifizierung der Übereinkunft erfolgt durch den Bundestag am 17. Dezember.
1983, 15. Dezember: Das Bundesverfassungsgericht erklärt in seinem »Volkszählungsurteil« das 1982 erlassene »Volkszählungsgesetz« für verfassungswidrig und etabliert das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht. Dem Urteil war seit Herbst 1982 ein breiter Protest vorangegangen. Neben Demonstrationen wurde auch zum Boykott aufgerufen.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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