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Becker-Urteil: Revisionen abgelehnt

Karlsruhe/Stuttgart. Der Richterspruch gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker ist rechtskräftig. Wie das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch mitteilte, hat der Bundesgerichtshof die Revisionen der Angeklagten und der Nebenkläger gegen die Verurteilung Beckers zu vier Jahren Haft als unbegründet verworfen. Im Prozeß ging es um den Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback. Die Verteidigung hatte Fehler bei der Beweiswürdigung und der Behandlung von Beweis­anträgen gerügt. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 21.11.2013, Seite 4, Inland

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