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Unsere Leser sind die Besten!
Erstes Ergebnis der Befragung
Doch so weit sind wir noch nicht: Bitte schicken Sie uns auch Ihren ausgefüllten Fragebogen über Netz oder Post. Je mehr sich an der Befragung beteiligen, desto präziser können wir Schlußfolgerungen für die künftige Entwicklung der jungen Welt ziehen. Dazu müssen uns Ihre Antworten allerdings bis zum 24. November 2013 erreichen.
AG Leserbefragung
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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