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Bafög-Anspruch ohne deutschen Wohnsitz

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat den Bafög-Anspruch deutscher Studenten gestärkt, die im Ausland studieren. Demnach darf die finanzielle Unterstützung künftig nicht mehr allein daran gebunden werden, daß der Studierende einen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat, wie das Gericht in einem am Donnerstag verkündeten Urteil entschied. Der EuGH erklärte das Kriterium einer Integration zwar für legitim, um die Beihilfen insgesamt zu deckeln. Es sei jedoch unverhältnismäßig, wenn Integration allein am Wohnsitz festgemacht werde, da es noch andere Gründe der »Verbundenheit« mit der deutschen Gesellschaft geben könne. Geklagt hatte ein in Brasilien geborener deutscher Staatsbürger, der in Istanbul wohnte und für ein Studium in den Niederlanden Bafög beantragte. (AFP/dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 25.10.2013, Seite 4, Inland

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