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Ermittler belauschen Strafverteidiger

Hamburg. Deutsche Ermittlungsbehörden sollen nach Spiegel-Informationen Telefonate zwischen Strafverteidigern und deren Mandanten jahrelang abgehört sowie rechtswidrig protokolliert und ausgewertet haben. Zum Teil seien die Mitschnitte über Jahre hinweg aufbewahrt worden, berichtet das Magazin in seiner neuen Ausgabe. In einem aktuellen Fall beantragte demnach ein Bochumer Anwalt beim Bundesgerichtshof (BGH), die Rechtswidrigkeit einer Überwachungsmaßnahme festzustellen.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte demnach Telefongespräche zwischen dem Juristen und seinem Mandanten in zwei Fällen abgehört und die Mitschnitte nicht unverzüglich gelöscht. Der Ermittlungsrichter beim BGH beurteilte die Abhöraktion bei dem Bochumer Anwalt laut Spiegel als rechtswidrig, die Bundesanwaltschaft legte dagegen sofortige Beschwerde ein. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 07.10.2013, Seite 5, Inland

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