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Aus: Ausgabe vom 05.09.2013, Seite 4 / Inland

Entschädigung für Kosmetikerin

Düsseldorf. Am Mittwoch hat ein Unternehmer vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf seine Berufung in einem Prozeß um Schadenersatz für Diskriminierung zurückgezogen. Das Gericht hatte ihm geringe Erfolgschancen bescheinigt. Eine Kosmetikerin hatte 10800 Euro Entschädigung zugesprochen bekommen. Sie hatte ihre Arbeitszeit erhöhen wollen und war daraufhin von dem Unternehmer gefragt worden, ob bei ihr mit einer Schwangerschaft zu rechnen sei. Ihre bevorstehende Heirat lasse dies vermuten. Der Chef hatte die Arbeitszeit schließlich nicht erhöht, sondern der Frau gekündigt. Die 10800 Euro waren der Frau bereits in erster Instanz zugesprochen worden. Sie hatte zunächst 28600 Euro Schadenersatz verlangt.

(dpa/jW)

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