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Aus: Ausgabe vom 23.08.2013, Seite 15 / Feminismus

Neues Gesetz für »drittes Geschlecht«

München. Am 1. November tritt eine Novelle des Personenstandsgesetzes in Kraft. Danach wird es künftig auch offiziell nicht mehr nur Männer und Frauen, sondern auch Menschen mit unbestimmtem Geschlecht geben, wie die Süddeutsche Zeitung am vergangenen Freitag berichtete. Bisher mußte jeder Mensch nach seiner Geburt dem männlichen oder dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden. Der neue Paragraph 22 des Gesetzes beseitigt diese zwingende Einordnung. Demnach soll bei Babys mit uneindeutigen Genitalien im Geburtenregister künftig keine Geschlechtszugehörigkeit mehr eingetragen werden.

Auf die am 7. Mai vom Bundestag beschlossene Gesetzesnovelle war zuvor nur die juristische Fachpresse eingegangen. Betroffene sollen sich nach Angaben von SZ-Redakteur Heribert Prantl später für ein Geschlecht oder für keine eindeutige Zugehörigkeit entscheiden können. Die Auswirkungen der Neuerung auf das Melde- und Paßrecht und auf andere Rechtsgebiete seien noch nicht geregelt. Keine Angaben macht die Zeitung auch darüber, ob es mit der Novelle künftig verboten sein wird, intersexuelle Babys operativ in eine Richtung zu »korrigieren«. Dies ist offenbar nicht der Fall, denn Betroffenenverbände wie »Zwischengeschlecht« kritisieren genau diese Unklarheit – und daß Ärzte und Eltern weiterhin über solche menschenrechtswidrigen Eingriffe entscheiden dürfen. (jW)


mehr Informationen: www.zwischengeschlecht.info