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EU-Parlament ­verfügt Werberegeln

Strasbourg. Auch für das sogenannte Hybrid-TV, das Fernsehen und Internet kombiniert, soll es nach dem Willen des Europaparlaments Jugendschutz- und Werberegeln geben. Mit deutlicher Mehrheit verabschiedeten die Strasbourger Abgeordneten am 4. Juli ein Positionspapier zu dem auch »Connected TV« genannten Fernsehempfang. Es geht dabei um Geräte, die klassisches Fernsehen und Angebote aus dem Internet gleichermaßen wiedergeben können. Im Moment besitzt etwa jeder dritte deutsche Haushalt einen internetfähigen Fernseher.

(epd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 08.08.2013, Seite 15, Medien

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