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Beschwerde von zwölf Parteien in Karlsruhe

Karlsruhe. Zwölf kleine Parteien haben gegen ihre Nichtzulassung bei der Bundestagswahl in Karlsruhe Beschwerde eingelegt. Das teilte das Bundesverfassungsgericht am Freitag auf Anfrage mit. Das Gericht muß nun bis zum 59. Tag vor der Wahl – also dem 25. Juli – über die Eingaben entscheiden. Dann steht endgültig fest, wie viele Parteien am 22. September antreten dürfen. Anfang Juli hatte der Bundeswahlausschuß 38 von 58 Parteien zur Wahl zugelassen. Die zwölf Beschwerden sind die ersten dieser Art. Die Möglichkeit zur Beschwerde beim Verfassungsgericht wurde erst 2012 geschaffen.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 20.07.2013, Seite 2, Inland

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