Zum Inhalt der Seite

Erinnerung an Bücherverbrennung

Berlin. Anläßlich des 80. Jahrestages der Bücherverbrennung durch die deutschen Faschisten ruft die Linksfraktion für kommenden Freitag erneut zu ihrer mittlerweile traditionellen Gedenkveranstaltung »Lesen gegen das Vergessen« auf.

Am 10. Mai 1933 hatten die Nazis auf dem Berliner Opernplatz, dem heutigen Bebelplatz, unter dem Gejohle mehrerer hundert Gesinnungsgenossen über 20000 Bücher verbrannt. Es waren vor allem Schriftsteller, die sich humanistischen Werten, dem Pazifismus, sozialistischen und kommunistischen Ideen verpflichtet fühlten, deren Werke Opfer des Feuers wurden.

Von den betroffenen Schriftstellern war damals einzig Erich Kästner bei der faschistischen Terroraktion auf dem Berliner Opernplatz zugegen. »Und im Jahre 1933 wurden meine Bücher in Berlin, auf dem großen Platz neben der Staatsoper, von einem gewissen Herrn Goebbels mit düster feierlichem Pomp verbrannt. Vierundzwanzig deutsche Schriftsteller, die symbolisch für immer ausgetilgt werden sollten, rief er triumphierend bei Namen. Ich war der einzige der Vierundzwanzig, der persönlich erschienen war, um dieser theatralischen Frechheit beizuwohnen. Ich stand vor der Universität, eingekeilt zwischen Studenten in SA-Uniform, den Blüten der Nation, sah unsere Bücher in die zuckenden Flammen fliegen und hörte die schmalzigen Tiraden des kleinen abgefeimten Lügners«, beschrieb Kästner die damaligen Vorgänge im Vorwort seines Werkes »Kennst du das Land, in dem die Kanonen blühen?«.


Besagte Bücherverbrennungen wurden indes nicht nur in Berlin, sondern auch in fast zwei Dutzend weiteren Städten öffentlich inszeniert. Um an die Opfer dieser faschistischen Barbarei zu erinnern, werden am Freitag unter anderem Elfriede Brüning, Stefan Bergel, Daniela Dahn, Heidi Kloor, Dieter Mann, Gisela May und Gesine Lötzsch aus den Büchern der betroffenen Publizisten vorlesen.


»Lesen gegen das Vergessen«: 10. Mai 2013, 13 bis 15 Uhr, Bebelplatz, gegenüber der Humboldt-Universität zu Berlin

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 08.05.2013, Seite 15, Antifaschismus

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!