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Militärische Tiefflüge nicht ohne Anhörung

Leipzig. Der Naturschutzbund NABUhat am Mittwoch einen Teilerfolg im Streit gegen die Bundeswehr errungen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte in dem Revisionsverfahren, daß Umweltverbände vor militärischen Tiefflügen über Naturschutzgebieten anzuhören sind. Dazu zählt auch die Colbitz-Letzlinger Heide, die als Fauna-Flora-Habitat und Europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist. Der Waffenkonzern Rheinmetall betreibt dort für die Bundeswehr das Gefechtsübungszentrum Altmark, wo Soldaten speziell für Kriegseinsätze ausgebildet werden. Die Leipziger Richter verwiesen das Verfahren zurück an das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, da bisher ungeklärt sei, ob von »Tornado«-Tiefflügen tatsächlich »erhebliche Beeinträchtigungen« ausgehen. Schon seit 2008 wehrt sich der NABUgegen die Tiefflüge über der Heide. In den Vorinstanzen war der Verband gescheitert. (sbo)
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Erschienen in der Ausgabe vom 12.04.2013, Seite 4, Inland

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