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Verzehrwarnung ist Behörden erlaubt

Berlin/Luxemburg. Deutsche Behörden dürfen auch dann öffentlich vor Lebensmitteln warnen, wenn diese zwar nicht gesundheitsschädlich, wohl aber für den Verzehr ungeeignet sind. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden. Er nahm damit zu einem Streit um verdorbenes Wildfleisch vor dem Landgericht München I Stellung. Ein Passauer Unternehmen hatte Schadenersatz verlangt, weil das bayerische Verbraucherschutzministerium vor dem Verzehr des Wildfleischs gewarnt und über ekelerregende Zustände in der Firma berichtet hatte. Die Firma meldete wenig später Insolvenz an. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 12.04.2013, Seite 5, Inland

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