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09.04.2013
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OLG-München weist Beschwerde zurück
München. Das Oberlandesgericht München sieht offenkundig keinen Anlaß, das umstrittene Akkreditierungsverfahren zum NSU-Prozeß wegen Rechtswidrigkeit aufzuheben. Die Beschwerde eines Karlsruher Pressebüros wurde am Montag abgewiesen, wie der betroffene Journalist mitteilte. Der Justizreporter Ulf Stuberger hatte sich dagegen gewandt, daß es bei Erkrankung eines Journalisten nicht möglich ist, einen anderen Mitarbeiter desselben Pressebüros nachzunominieren. Stuberger kündigte Verfassungsbeschwerde an. Vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hatte bereits die türkische Zeitung Sabah. Ihr geht es um Zulassung zum NSU-Prozeß. Das OLG hatte Ende vergangener Woche mitgeteilt, zu Fragen der Akkreditierung bis auf weiteres nicht mehr öffentlich Stellung zu nehmen.
(dpa/jW)
(dpa/jW)
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