-
05.04.2013
- → Inland
NSU-Prozeß: Zeitung Sabah will klagen
Karlsruhe. Der Streit um die Platzvergabe für Pressevertreter im Münchner NSU-Prozeß wird das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Die türkische Zeitung Sabah will eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen. »Wir werden klagen«, sagte der stellvertretende Chefredakteur Ismail Erel gegenüber dpa am Mittwoch abend in München. Die Beschwerde sei aber noch nicht eingereicht. Im ZDF verwies Erel auf das Grundgesetz und forderte gleiche Grundrechte: »Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein, auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland.« Die Presse- und die Informationsfreiheit müßten auch für die türkischsprachigen Journalisten in Deutschland gelten. Auch die türkische Tageszeitung Hürriyet prüft eine Klage. Vor dem Bundesverfassungsgericht ist bereits eine erste Beschwerde um die Einlaßregelung für Zuschauer eingegangen. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland