Zum Inhalt der Seite

Schärfere Regeln ­gegen Bestechung

Berlin. Der Bundesrat will ein eigenes Gesetz gegen die Bestechung von Abgeordneten vorlegen. Im Auftrag der Justizministerkonferenz hat Nordrhein-Westfalen einen Entwurf fertig gestellt, der am heutigen Freitag in die Länderkammer eingebracht werden soll. Er sieht vor, schon den Versuch der Bestechung unter Strafe zu stellen. Geahndet werden sollen auch sogenannte Dankeschön-Spenden, bei denen die Zuwendungen erst fließen, wenn der Abgeordnete bereits wie gewünscht abgestimmt hat. Strafbar werden sollen außerdem Zuwendungen an Dritte, beispielsweise an Familienangehörige der Abgeordneten.

(dapd/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 22.03.2013, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!