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Beschlagnahme war rechtswidrig
Augsburg. Die Beschlagnahme von Daten eines Internetnutzers der Zeitung Augsburger Allgemeine vom Januar war rechtswidrig. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Landgerichts Augsburg vom Dienstag hervor (1Qs151/13).
Darin heißt es, daß die Nutzer von Internetforen zwar nicht in den Schutzbereich der Pressefreiheit fielen und ihre Beiträge nicht zum redaktionellen Bereich gehörten. Anderseits sei die Äußerung des Users in dem konkreten Fall aber nicht strafbar gewesen. Deshalb sei die Anordnung der Durchsuchung der Online-Redaktion durch das Amtsgericht rechtswidrig gewesen. Gegen den Durchsuchungsbeschluß hatte der Verlag Beschwerde eingereicht.
(dapd/jW)
Darin heißt es, daß die Nutzer von Internetforen zwar nicht in den Schutzbereich der Pressefreiheit fielen und ihre Beiträge nicht zum redaktionellen Bereich gehörten. Anderseits sei die Äußerung des Users in dem konkreten Fall aber nicht strafbar gewesen. Deshalb sei die Anordnung der Durchsuchung der Online-Redaktion durch das Amtsgericht rechtswidrig gewesen. Gegen den Durchsuchungsbeschluß hatte der Verlag Beschwerde eingereicht.
(dapd/jW)
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