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Gestärkt: Rechte von Mißbrauchsopfern

Berlin. Der Bundestag hat mit einer Gesetzesänderung die Rechte von minderjährigen Opfern sexuellen Mißbrauchs gestärkt. »Das ist ein wirklich gutes Gesetz im Sinne des Opferschutzes«, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Andrea Voßhoff, am Donnerstag in Berlin. Unter anderem werde die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche von drei auf 30 Jahre erhöht. Voßhoff begründete die Maßnahme damit, daß zahlreiche Opfer von sexualisierter Gewalt psychisch stark belastet seien und oft erst nach vielen Jahren über das Geschehene sprechen könnten. Um die Mißbrauchsopfer in rechtlichen Verfahren so schonend wie möglich zu behandeln, sollen sie in Zukunft nur noch einmal aussagen müssen. Dazu soll die richterliche Videovernehmung künftig öfter eingesetzt werden. Ohnehin kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, wenn ein Mißbrauchsopfer in einer Hauptverhandlung aussagen müsse. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 15.03.2013, Seite 1, Inland

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