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30.01.2013
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Einigung zu Embryo-Gentests
Berlin. Mehr als eineinhalb Jahre nach dem Beschluß des Bundestags zu Gentests an Embryonen kann das Gesetz in die Praxis umgesetzt werden. Bundesregierung und Länder haben sich nach monatelangem Streit auf eine Verschärfung der von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vorgelegten Rechtsverordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) geeinigt, wie die Berliner Zeitung am Dienstag berichtete. Ihr zufolge soll die Zahl der PID-Zentren, in denen Gentests an künstlich erzeugten Embryonen möglich sein sollen, begrenzt werden. Es soll keinen Rechtsanspruch auf die Zulassung eines PID-Zentrums geben. Die Zulassung solle vielmehr im Einzelfall geprüft werden und unter anderem davon abhängig gemacht werden, ob es überhaupt einen Bedarf gibt.
Beim PID-Verfahren werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen schon vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf mögliche schwere Erbkrankheiten untersucht. Erlaubt ist es nur, wenn ein Elternteil oder beide die Veranlagung zu einer schweren Erbkrankheit haben oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Tot- oder Fehlgeburt droht. (AFP/jW)
Beim PID-Verfahren werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen schon vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf mögliche schwere Erbkrankheiten untersucht. Erlaubt ist es nur, wenn ein Elternteil oder beide die Veranlagung zu einer schweren Erbkrankheit haben oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Tot- oder Fehlgeburt droht. (AFP/jW)
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