Zum Inhalt der Seite

Neonaziklage gegen Bank vor BGH

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Dienstag über die Kündigung des Girokontos eines von Neonazis betriebenen Versandhandels. Das Oberlandesgericht Bremen hatte das Kündigungsrecht der Commerzbank vor einem Jahr bestätigt. Hiergegen hat der Buch- und Geschenkdienst Revision vor dem BGH eingelegt. Die GmbH vertreibt unter anderem Bücher über die faschistische Waffen-SS mit dem Untertitel »Ehrenbuch der Tapfersten«. Auch Wehrmachtsausrüstung befindet sich im Angebot. Die Commerzbank kündigte das Girokonto und gab hierfür »grundsätzliche Erwägungen« an. Das OLG Bremen vertrat die Ansicht, daß die Kündigung zulässig sei.

(dapd/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 15.01.2013, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!