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04.01.2013
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Mehr Sanktionen gegen Arbeitslose
Berlin. Die Arbeitsagenturen haben im vergangenen Jahr Arbeitnehmer deutlich häufiger dafür bestraft, daß sie ihren drohenden Jobverlust zu spät gemeldet haben. Nach einer der Nachrichtenagentur Reuters am Donnerstag vorliegenden Bilanz der Bundesagentur für Arbeit (BA) sperrten sie in fast 257400 Fällen vorübergehend die Auszahlung des Arbeitslosengeldes I, weil sich Arbeitnehmer nach der Kündigung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen als arbeitsuchend gemeldet hatten. Das waren 7,3 Prozent mehr als 2011. Wegen Arbeitsablehnung wurde die Arbeitslosengeld-Zahlung rund 27600 mal gesperrt, 2,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahl aller Sperrzeiten in der Arbeitslosenversicherung stieg insgesamt um 0,9 Prozent auf fast 735000. In den meisten Fällen wurde ALG I wegen zu später Arbeitslosmeldung, anderer Meldeversäumnisse oder Arbeitsaufgabe gesperrt.
(Reuters/jW)
(Reuters/jW)
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