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Kurdin darf zurück nach Deutschland

Hannover. Der niedersächsische Landtag hat den Weg für die Rückkehr der vor acht Jahren in die Türkei abgeschobenen Kurdin Gazala Salame nach Deutschland freigemacht. Einstimmig billigte das Parlament am Freitag einen gemeinsam von den Regierungsfraktionen und der Opposition eingebrachten Entschließungsantrag. Salame war im Februar 2005 schwanger und mit ihrer jüngsten Tochter abgeschoben worden, während ihr Mann Ahmed Siala die beiden älteren Töchter zur Schule brachte. Die Entschließung sieht vor, daß zunächst die älteste Tochter Amina ein Aufenthaltsrecht erhält. Die vierfache Mutter Salame soll dann im Zuge der Familienzusammenführung eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 08.12.2012, Seite 5, Inland

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