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28.11.2012
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Tariftreuegesetz für Baden-Württemberg
Stuttgart. Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat ein sogenanntes Tariftreue- und Mindestlohngesetz beschlossen. Demnach dürfen keine öffentlichen Aufträge mehr an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten keinen tariflichen Lohn zahlen. Gibt es keinen gültigen Tarifvertrag, müssen mindestens 8,50 Euro die Stunde gezahlt werden. Der am Dienstag vom Ministerrat verabschiedete Entwurf werde dem Landtag zur Beratung und Entscheidung zugeleitet, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) in Stuttgart. Im Land des Mittelstands werde nun Lohndumping das Geschäftsmodell entzogen. Die 8,50 Euro Mindestlohn entsprechen dem Standard der bisher elf Bundesländer, die über ein Tariftreuegesetz verfügen. In Nordrhein-Westfalen liegt die Untergrenze bei 8,62 Euro, in Berlin bei 7,50 Euro.
Nicht von der Regelung erfaßt, sind öffentliche Ausgaben aus Mitteln der gesetzlichen Sozialversicherungen oder aus Steuermitteln, zum Beispiel in der Pflege und anderen Sozialbereichen. Alleine in Baden-Württemberg sind das gut eine halbe Million Jobs. ver.di forderte die Landesregierung auf, diese Problematik in geeigneter Form anzugehen.
(jW)
Nicht von der Regelung erfaßt, sind öffentliche Ausgaben aus Mitteln der gesetzlichen Sozialversicherungen oder aus Steuermitteln, zum Beispiel in der Pflege und anderen Sozialbereichen. Alleine in Baden-Württemberg sind das gut eine halbe Million Jobs. ver.di forderte die Landesregierung auf, diese Problematik in geeigneter Form anzugehen.
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