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26.11.2012
- → Schwerpunkt
Dokumentiert: Gemeinsamer Standpunkt
Am 2. Dezember 1996 beschloß der EU-Rat in einem »Gemeinsamen Standpunkt« ein Programm zur Änderung der gesellschaftlichen Verhältnisse in Kuba. Am 19. November 2012 erteilten die 27 EU-Außenminister der Außenbeauftragten der EU, Catherine Ashton, den Auftrag, schriftlich darzulegen, unter welchen Bedingungen mit Kuba Verhandlungen über ein bilaterales Abkommen der EU mit dem Inselstaat aufgenommen werden können. Regimegegner warfen daraufhin der EU vor, den »Gemeinsamen Standpunkt« preisgegeben zu haben. In dem Text von 1996 heißt es u. a.:
1. Die EU verfolgt in ihren Beziehungen zu Kuba das Ziel, einen Prozeß des Übergangs in eine pluralistische Demokratie und die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie eine nachhaltige Erholung und Verbesserung des Lebensstandards der kubanischen Bevölkerung zu fördern.
(…)
2. Die EU erkennt an, daß Kuba den Versuch unternimmt, seine Wirtschaft zu öffnen.
(…)
3. Um den friedlichen Wandel in Kuba zu erleichtern, wird die EU
a) den derzeitigen Dialog mit den kubanischen Behörden und mit allen Sektoren der kubanischen Gesellschaft intensivieren, um die Achtung der Menschenrechte und echte Fortschritte in Richtung auf eine pluralistische Demokratie zu fördern;
(…)
4. In dem Maße, wie die kubanischen Behörden Fortschritte auf dem weg der Demokratie machen, wird die EU diesen Prozeß unterstützen und prüfen, welche der ihr zu diesem Zweck zur Verfügung stehenden, nachstehend aufgeführten Mittel zum Einsatz gelangen sollen, darunter
– die Intensivierung eines konstruktiven, erfolgsorientierten politischen Dialogs zwischen der EU und Kuba;
– die Intensivierung der Zusammenarbeit und insbesondere der wirtschaftlichen Zusammenarbeit;
– die Vertiefung des Dialogs mit den kubanischen Behörden durch die geeigneten Gremien, um die Möglichkeiten für künftige Verhandlungen über ein Kooperationsabkommen mit Kuba (…) zu sondieren.
(…)
1. Die EU verfolgt in ihren Beziehungen zu Kuba das Ziel, einen Prozeß des Übergangs in eine pluralistische Demokratie und die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie eine nachhaltige Erholung und Verbesserung des Lebensstandards der kubanischen Bevölkerung zu fördern.
(…)
2. Die EU erkennt an, daß Kuba den Versuch unternimmt, seine Wirtschaft zu öffnen.
(…)
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3. Um den friedlichen Wandel in Kuba zu erleichtern, wird die EU
a) den derzeitigen Dialog mit den kubanischen Behörden und mit allen Sektoren der kubanischen Gesellschaft intensivieren, um die Achtung der Menschenrechte und echte Fortschritte in Richtung auf eine pluralistische Demokratie zu fördern;
(…)
4. In dem Maße, wie die kubanischen Behörden Fortschritte auf dem weg der Demokratie machen, wird die EU diesen Prozeß unterstützen und prüfen, welche der ihr zu diesem Zweck zur Verfügung stehenden, nachstehend aufgeführten Mittel zum Einsatz gelangen sollen, darunter
– die Intensivierung eines konstruktiven, erfolgsorientierten politischen Dialogs zwischen der EU und Kuba;
– die Intensivierung der Zusammenarbeit und insbesondere der wirtschaftlichen Zusammenarbeit;
– die Vertiefung des Dialogs mit den kubanischen Behörden durch die geeigneten Gremien, um die Möglichkeiten für künftige Verhandlungen über ein Kooperationsabkommen mit Kuba (…) zu sondieren.
(…)
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