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Verhütung: Sozialamt nicht zuständig

Kassel. Die Sozialhilfe muß nur bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 21 Jahren für ärztlich verordnete Verhütungsmittel aufkommen. Das entschied am Donnerstag das Bundessozialgericht in Kassel. Für Ältere kann es nur Ausnahmen geben, wenn insgesamt überdurchschnittlich hohe Gesundheitsausgaben bestehen oder wegen einer Behinderung eine sichere Empfängnisverhütung erforderlich ist. (Az: B 8 SO 6/11 R) Geklagt hatte eine heute 46jährige Frau aus Nordrhein-Westfalen. Wegen eines Schädel-Hirn-Traumas ist sie geistig behindert. Ihr Frauenarzt hatte ihr die sogenannte Drei-Monats-Spritze für monatlich 24,60 Euro verordnet.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 16.11.2012, Seite 2, Inland

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