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Sinti und Roma unter Schutz der Verfassung

Kiel. Als erstes Bundesland hat Schleswig-Holstein Sinti und Roma unter den Schutz seiner Verfassung gestellt. Nach jahrelanger Debatte stimmten am Mittwoch im Kieler Landesparlament alle Fraktionen für den Antrag, wie der Landtag mitteilte. Durch die Verfassungsänderung, für die eine Zweidrittelmehrheit nötig war, werden Sinti und Roma den nationalen Minderheiten von Dänen und Friesen gleichgestellt, für die der Schutz laut Artikel 5 der Landesverfassung bereits seit langem gilt. Schleswig-Holstein verpflichtet sich darin, seine nationalen Minderheiten und Volksgruppen, deren kulturelle Eigenständigkeit und politischen Mitwirkungsrechte zu schützen und zu fördern. In dem Bundesland leben nach offiziellen Angaben rund 5000 Sinti und Roma.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 15.11.2012, Seite 4, Inland

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