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Chef kann Attest ­sofort verlangen

Erfurt. Unternehmen können ab dem ersten Tag einer Krankmeldung ein ärztliches Attest verlangen. Dieses Urteil verkündete das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt. Geklagt hatte eine Rundfunkredakteurin, die eine entsprechende Weisung für unwirksam hielt. Das Bundesarbeitsgericht gab der Rundfunkanstalt, bei der die Frau beschäftigt ist, in letzter Instanz recht. Zur Begründung verwiesen die Richter auf das »Gesetz zur Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall«. Nach der Bestimmung sei das ärztliche Attest zwar stets nach drei Krankheitstagen vorzulegen. In dem Gesetz stehe aber auch: »Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.«

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 15.11.2012, Seite 5, Inland

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