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Aus: Ausgabe vom 26.10.2012, Seite 2 / Inland

Minijobgrenze auf 450 Euro angehoben

Berlin. Minijobber dürfen ab dem kommenden Jahr 50 Euro mehr monatlich abgabenfrei verdienen: Ab 1. Januar 2013 gelten Beschäftigungen bis zu einem Verdienst von 450 Euro als geringfügig. Diese Gesetzesänderung verabschiedete der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition. Bei der Anhebung handelt es sich um die erste Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze seit 2003. Allerdings geht die Gesetzesänderung darüber hinaus: Minijobs werden zudem ab 2013 standardmäßig rentenversichert sein. Wer ab dann eine geringfügige Beschäftigung aufnimmt und – wie bisher üblich – rentenversicherungsfrei arbeiten will, muß dies explizit beantragen.

(dapd/jW)