Zum Inhalt der Seite

Bund gegen ­Haftungslockerung

Berlin. Die Bundesregierung lehnt eine Lockerung der geplanten Haftung der Netzbetreiber bei fahrlässigen Pannen während der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Die von Mecklenburg-Vorpommern geforderte Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit gehe zulasten der Verbraucher, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Peter Hintze am Freitag im Bundesrat. Der Bundesrat billigte den Gesetzentwurf der Bundesregierung, nach dem Verbraucher bei unverschuldeten Pannen bei der Netzanbindung die Folgekosten übernehmen müssen. Bei einfacher Fahrlässigkeit müssen jedoch die Netzbetreiber geradestehen. (Reuters/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 13.10.2012, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!