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21.09.2012
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Post muß NPD-Blatt verteilen
Karlsruhe. Die Post AG muß Zeitschriften der neofaschistischen NPD grundsätzlich an Haushalte verteilen. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine nicht adressierte Postwurfsendung handelt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied. Die NPD-Fraktion im sächsischen Landtag hatte geklagt, weil sich die Post geweigert hatte, die NPD-Postille Klartext mit einer Auflage von 200000 Exemplaren als Postwurfsendung ohne Adresse an Haushalte im Stadtgebiet von Leipzig zu verteilen. Die Publikation unterliege einem Beförderungszwang, um die Pressefreiheit zu gewährleisten und Presseerzeugnisse »so günstig wie möglich« an den Leser zu bringen, begründete das Gericht die Entscheidung. (AFP/jW)
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