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Elterngeldentzug verfassungswidrig

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Ausländern gestärkt, die in Deutschland Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären Gründen erhalten haben. Eine bisherige Norm des seit 2007 geltenden Bundeselterngeldgesetz, die sie unter bestimmten Umständen vom Elterngeld ausschloß, seien verfassungswidrig, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß. Diese Regelungen, die die Gewährung der Gelder an eine Integration am Arbeitsmarkt knüpften, verstießen gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Zudem verletzten sie das Verbot geschlechtsbezogener Diskriminierung.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 30.08.2012, Seite 4, Inland

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