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Später Freispruch für Gentech-Gegner

Neubrandenburg. Der Protest von zwei Umweltschützern gegen den Anbau der gentechnisch veränderten Kartoffel »Amflora« war legal. Zwei Männer hatten 2009 mit einer Schleuder herkömmliche Kartoffeln auf das damalige bundesweit einzige Amflora-Versuchsfeld geworfen. Ihnen war Sachbeschädigung und Nötigung vorgeworfen worden. Der Freispruch ist nun rechtskräftig, nachdem die Staatsanwaltschaft die Revision zurückgenommen hat, wie das Landgericht Neubrandenburg am Mittwoch mitteilte. Der Chemiekonzern BASF hatte beklagt, das Feld sei durch die konventionellen Kartoffeln verunreinigt worden. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 16.08.2012, Seite 2, Inland

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