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EnBW: Keine Klage gegen Atomausstieg

Karlsruhe. Der drittgrößte deutsche Energiekonzern EnBW wird keine Verfassungsbeschwerde gegen den Zwangsstopp von zweien seiner vier Atommeiler einlegen. Zwar halte das Unternehmen die entschädigungslose Abschaltungsanordnung der Bundesregierung aus dem Frühjahr 2011 für verfassungswidrig, dem Unternehmen fehle es jedoch an der Grundrechtsfähigkeit, teilte der Konzern am Montag in Karlsruhe mit. EnBW ist zu mehr als 98 Prozent im Besitz der öffentlichen Hand: Eine Verfassungsbeschwerde wäre daher unzulässig, schlußfolgern die Juristen des Unternehmens.

(Reuters/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 31.07.2012, Seite 4, Inland

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