Zum Inhalt der Seite

EnBW: Keine Klage gegen Atomausstieg

Karlsruhe. Der drittgrößte deutsche Energiekonzern EnBW wird keine Verfassungsbeschwerde gegen den Zwangsstopp von zweien seiner vier Atommeiler einlegen. Zwar halte das Unternehmen die entschädigungslose Abschaltungsanordnung der Bundesregierung aus dem Frühjahr 2011 für verfassungswidrig, dem Unternehmen fehle es jedoch an der Grundrechtsfähigkeit, teilte der Konzern am Montag in Karlsruhe mit. EnBW ist zu mehr als 98 Prozent im Besitz der öffentlichen Hand: Eine Verfassungsbeschwerde wäre daher unzulässig, schlußfolgern die Juristen des Unternehmens.

(Reuters/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 31.07.2012, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!