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Aus: Ausgabe vom 07.07.2012, Seite 4 / Inland

Blinder darf ­Geld ­behalten

Koblenz. Ein Blinder muß zu Unrecht erhaltene staatliche Unterstützung nicht zurückzahlen, wenn er den dazugehörigen Bescheid der Verwaltung nicht lesen konnte. Das hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden. Ein blinder Mann war in ein Seniorenheim gezogen und hatte darüber die Stadt Zweibrücken nicht informiert. Diese wollte dann das gezahlte Blindengeld in Höhe von 14 166 Euro zurück haben. Dem Gericht zufolge hatte der Mann die Unterstützung zwar ohne Anspruch bekommen, konnte dies aber nicht wissen. Die Behörde sei verpflichtet, Bescheide an Sehbehinderte auch in Blindenschrift zu verschicken. (dapd/jW)

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