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Beschneidung ist ­Körperverletzung

Köln. Die Beschneidung kleiner Jungen aus religiösen Gründen ist einem Urteil des Kölner Landgerichts zufolge als Körperverletzung zu werten. Dies gelte auch für den Fall, daß die Eltern dem Eingriff zustimmten, heißt es in der am Dienstag verbreiteten Entscheidung. Im vorliegenden Fall wurde ein Arzt, der einen Vierjährigen beschnitten hatte, trotzdem freigesprochen. Er habe sich in einem »unvermeidbaren Verbotsirrtum« befunden und daher angenommen, daß sein Handeln rechtmäßig sei, hieß es zur Begründung. Das Urteil bestätigt den Richterspruch aus erster Instanz (Az.: 151 Ns 169/11).

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 27.06.2012, Seite 2, Inland

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