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Schrottverkaufen ist Straftat

Frankfurt/Oder. Weil sie den Sozialbehörden Erlöse aus dem Verkauf von Schrott verschwiegen haben, sind mehrere Hartz-IV-Empfänger aus Ostbrandenburg verurteilt worden. Die zuständigen Gerichte verhängten in 13 Fällen Geldstrafen von insgesamt 6500 Euro, wie das Hauptzollamt Frankfurt/Oder am Mittwoch mitteilte. Ein Beschuldigter bekam sogar eine achtmonatige Bewährungsstrafe. Zudem müssen die Beschuldigten empfangene Sozialleistungen in Höhe von insgesamt 100000 Euro zurückzahlen. Zollbeamte hatten das Delikt während einer Buchprüfung bei einem Recyclingbetrieb im Oderland im vergangenen Jahr festgestellt.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 07.06.2012, Seite 2, Inland

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