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Auslieferungshaft beantragt

Frankfurt/Main. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat gegen den inhaftierten Umweltaktivisten Paul Watson einen vorläufigen Auslieferungshaftbefehl beantragt. Das Oberlandesgericht Frankfurt werde nun prüfen, ob die Voraussetzungen für die Anordnung einer Auslieferungshaft gegen den Gründer der Umweltorganisation Sea Shepherd vorlägen, teilte das Gericht am Freitag mit. Watson war am Sonntag bei seiner Einreise nach Deutschland am Frankfurter Flughafen wegen eines internationalen Haftbefehls festgenommen worden. Der 61jährige Kanadier soll 2002 bei einer Aktion mit seinem Schiff Ocean Warrior vor der Küste Guatemalas ein Fischerboot in die Gefahr des Schiffbruchs gebracht haben. Ob Watson tatsächlich nach Costa Rica ausgeliefert wird, entscheidet allerdings das Bundesjustizministerium. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 19.05.2012, Seite 5, Inland

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