-
11.05.2012
- → Inland
»NSU«: Ermittler betrieben Dönerstand
Berlin. Bei der Zeugenbefragung des Bundestagsuntersuchungsausschusses zur rechten Zwickauer Terrorzelle »NSU« hat der damalige leitende Oberstaatsanwalt, Walter Kimmel, in Berlin nicht ausgeschlossen, daß die Tatwaffe von mehreren Tätern genutzt worden sein könnte. Die Ceska-Pistole, mit der zwischen 2000 und 2006 neun Migranten ermordet worden waren, könnte »gewandert sein«, sagte Kimmel am Donnerstag.
In seiner Aussage schilderte der Staatsanwalt auch die Bemühungen der Fahnder: Demnach betrieben verdeckte Ermittler in Nürnberg, wo sich drei der neun Morde ereigneten, selbst ein halbes Jahr lang einen Dönerimbiß. Damit sollten mögliche Hinweise auf die im Bereich der organisierten Kriminalität vermuteten Täter gewonnen werden, teilte Kimmel dem Ausschluß mit. Auch aus heutiger Sicht könne er keine schwerwiegenden Fehler bei der Ermittlungsarbeit erkennen. »Wir haben aus der Sicht von damals alles Menschenmögliche getan.« Zuvor hatten Abgeordnete kritisiert, daß die Staatsanwaltschaft Nürnberg die Aufklärung der Mordserie nicht ans Bundeskriminalamt abgegeben hatte. Die SPD-Abgeordnete Eva Högel äußerte ihre »Fassungslosigkeit« zu zehn Jahren erfolgloser Ermittlungsarbeit. (jW)
In seiner Aussage schilderte der Staatsanwalt auch die Bemühungen der Fahnder: Demnach betrieben verdeckte Ermittler in Nürnberg, wo sich drei der neun Morde ereigneten, selbst ein halbes Jahr lang einen Dönerimbiß. Damit sollten mögliche Hinweise auf die im Bereich der organisierten Kriminalität vermuteten Täter gewonnen werden, teilte Kimmel dem Ausschluß mit. Auch aus heutiger Sicht könne er keine schwerwiegenden Fehler bei der Ermittlungsarbeit erkennen. »Wir haben aus der Sicht von damals alles Menschenmögliche getan.« Zuvor hatten Abgeordnete kritisiert, daß die Staatsanwaltschaft Nürnberg die Aufklärung der Mordserie nicht ans Bundeskriminalamt abgegeben hatte. Die SPD-Abgeordnete Eva Högel äußerte ihre »Fassungslosigkeit« zu zehn Jahren erfolgloser Ermittlungsarbeit. (jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland