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Kulturpalast: Bremsen los

Das Landgericht Leipzig hat am Dienstag eine Klage des Architekten Wolfgang Hänsch gegen die Stadt Dresden abgewiesen. Hänsch hatte auf Unterlassung des Abrisses des Mehrzwecksaales und des Einbaus eines neuen Konzertsaales im Kulturpalast Dresden geklagt. Er sah sein Urheberrecht verletzt. Das Gericht befand jedoch auf der Grundlage eines Gutachtens des Architekturwissenschaftlers Gerd Zimmermann (jW vom 20.4.2012), der Mehrzwecksaal sei nicht von solch einmaliger architektonischer Qualität, dass er urheberrechtlich geschützt werden müsse.

Nun kann der Entwurf der Architekten von Gerkan, Marg und Partner für einen neuen Konzertsaal mit exzellenter Akustik realisiert werden. Der Kulturpalast als Denkmal bleibt in seiner äußeren Gestaltung völlig erhalten und wird als solches weiterentwickelt.

(S.Sch.)
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Erschienen in der Ausgabe vom 26.04.2012, Seite 12, Feuilleton

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