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Aus: Ausgabe vom 17.04.2012, Seite 5 / Inland

Jugendschutzgesetz auch im Internet

Berlin. Die freiwilligen Altersfreigaben für Filme und Spiele sollen online wie offline einheitlich geregelt werden. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) schlug dazu am Montag eine Ausweitung des Jugendschutzgesetzes vor. Danach soll die Kennzeichnung von Filmen und Spielen im Internet künftig wie bei Videokassetten oder DVD unter das Gesetz fallen. Derzeit sei die Rechtslage nicht eindeutig, sagte Schröder. Fallen Filme und Spiele unter das Gesetz, sollen die Betreiber von Internetseiten künftig etwa für «Ab-18-Spiele» eine technische Hürde aufbauen, die Kindern den Zugang unmöglich macht. Diese Hürde muß von einer zentralen Aufsichtsstelle anerkannt sein. Derzeit müssen im Netz nur Angebote altersbeschränkt werden, wenn sie außerhalb des Internets Aufkleber wie »FSK ab 16« tragen. (dapd/jW)