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»Kein ­Anfangsverdacht« gegen Wulff

Hannover. Die gegen Bundespräsident Christian Wulff erhobenen Vorwürfe wegen seiner Immobilienkredite und Urlaubsreisen begründen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Hannover »weiterhin keinen strafprozessualen Anfangsverdacht«. Das gelte auch unter Berücksichtigung der Ausführungen des Staatsrechtlers Hans Herbert von Arnim, sagte am Montag ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Dieser ist in einer Analyse des Falles zu dem Schluß gekommen, daß Wulff in seiner Zeit als Landesvater Niedersachsens gegen das dortige Ministergesetz verstoßen und sich dabei vermutlich auch wegen Vorteilsannahme im Amt strafbar gemacht habe. Geprüft werden laut Staatsanwaltschaft allerdings auch die neu bekanntgewordenen Vorgänge im Zusammenhang mit dem Aufenthalt Wulffs in München anläßlich des Oktoberfestes im Jahr 2008. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 17.01.2012, Seite 1, Inland

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