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Rechtsstreit um DDR-Betriebsrenten

Erfurt. Mit den Altersansprüchen ehemaliger Reichsbahner soll sich am heutigen Dinestag das Bundesarbeitsgericht in Erfurt befassen. Es geht um die Frage, ob der Rahmenkollektivvertrag für die Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn (RKV) weiter gültig ist. Nach Ansicht des Klägers wurde der RKV bei der deutschen Einheit in Bundesrecht überführt. Damit seien die Ansprüche geschützt. Der frühere Beschäftigte der Deutschen Reichsbahn klagt auf eine monatliche Betriebsrente von 128,33 Euro für seine Arbeit beim DDR-Bahnunternehmen von 1961 bis 1991. Unterstützt wird er von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). Nach deren Angaben gibt es rund 40000 Betroffene.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 17.01.2012, Seite 2, Inland

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