Zum Inhalt der Seite

Karlsruhe billigt Schnüffelei

Karlsruhe. Die seit 2008 geltende Neuregelung bei der Telefonüberwachung mutmaßlicher Straftäter ist nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar. Das haben die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Grundsatzbeschluß entschieden. Sie verwarfen damit mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz. Rechtmäßig soll demnach auch das ausspähen bestimmter Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Journalisten oder Steuerberater sein. Bei einem umfassenderen Überwachungsverbot könnten schwere Straftaten womöglich nicht mehr wirksam verfolgt werden, hieß es zur Begründung.

Damit scheiterten 22 Kläger, darunter Journalisten und Ärzte, die unter anderem einen absoluten Schutz vor Telefonüberwachungen für ihre Berufsgruppen eingefordert hatten. Das Gericht billigte dies aber nur Strafverteidigern, Anwälten, Priestern oder Parlamentariern zu.

(AFP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 08.12.2011, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!