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Aus: Ausgabe vom 29.09.2011, Seite 5 / Inland

Tierfettverfütterung weiterhin verboten

Leipzig. Kühe und andere Wiederkäuer dürfen weiterhin nicht mit tierischen Fetten gefüttert werden. Das gesetzliche Verbot ist mit EU-Recht vereinbar, wie das Bundesverwaltungsgericht in einem am Mittwoch in Leipzig verkündeten Urteil entschied. Damit scheiterte die Klage eines Mastbetriebs aus dem Kreis Warendorf in Nordrhein-Westfalen. Er wollte Kälber mit Futtermitteln mästen, die Rindertalg und Schweinefett enthielten. Laut Urteil dient das Fütterungsverbot dazu, Infektionen von Wiederkäuern mit der Rinder-Gehirnkrankheit BSE zu verhindern und das Übertragungsrisiko auf den Menschen zu minimieren. Das Verbot sei wegen des Gesundheitsschutzes von Menschen und Tieren auch unionsrechtlich gerechtfertigt, urteilten die Richter.

(AFP/jW)