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Kündigung wegen HIV-Infektion

Berlin. Das Arbeitsgericht Berlin hat am Donnerstag die Kündigungsschutzklage eines HIV-positiven Chemielaboranten abgewiesen, dem während seiner Probezeit nach Bekanntwerden der Infektion im Rahmen einer betriebsärztlichen Untersuchung gekündigt wurde. Der Mitarbeiter hatte sich bei seiner Klage auf besonderen Kündigungsschutz wegen Behinderungen auch in der Probezeit laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz berufen. Das Unternehmen begründete die Entlassung mit dem Schutz von Mitarbeitern und Kunden. Die Deutsche AIDS-Hilfe kritisierte den Richterspruch als »absurde Entscheidung«, mit der die Diskriminierung HIV-Infizierter festgeschrieben werden solle.

(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 05.08.2011, Seite 2, Inland

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