-
05.08.2011
- → Inland
Kündigung wegen HIV-Infektion
Berlin. Das Arbeitsgericht Berlin hat am Donnerstag die Kündigungsschutzklage eines HIV-positiven Chemielaboranten abgewiesen, dem während seiner Probezeit nach Bekanntwerden der Infektion im Rahmen einer betriebsärztlichen Untersuchung gekündigt wurde. Der Mitarbeiter hatte sich bei seiner Klage auf besonderen Kündigungsschutz wegen Behinderungen auch in der Probezeit laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz berufen. Das Unternehmen begründete die Entlassung mit dem Schutz von Mitarbeitern und Kunden. Die Deutsche AIDS-Hilfe kritisierte den Richterspruch als »absurde Entscheidung«, mit der die Diskriminierung HIV-Infizierter festgeschrieben werden solle.
(jW)
(jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland