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­Hessen muß Gäfgen entschädigen

Frankfurt/Main. Der Kindsmörder Magnus Gäfgen bekommt eine Entschädigung vom Land Hessen. Das Frankfurter Landgericht sprach dem 36jährigen am Donnerstag 3000 Euro zu. Seine Klage auf Schmerzensgeld wiesen die Richter ab. Gäfgen hatte das Land verklagt, weil ihm ein Polizist nach seiner Festnahme Gewalt angedroht hatte, um das Versteck des entführten Bankierssohn Jakob von Metzler zu erfahren. Der damalige Jurastudent wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. In dem aktuellen Verfahren verlangte Gäfgen 10000 Euro Schmerzensgeld plus Schadensersatz.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 05.08.2011, Seite 5, Inland

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