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Aus: Ausgabe vom 01.08.2011, Seite 5 / Inland

Klagerecht für Verbraucherschützer

Berlin. Auch Verbraucherschützer sollen künftig gegen illegale Absprachen von Unternehmen vorgehen können. Die Reform des Wettbewerbsrechts sehe vor, daß Verbraucherverbände gegen Kartelle weitreichende Klagemöglichkeiten erhalten, berichtete das Handelsblatt am Sonntag vorab aus seiner Montagausgabe. Während betroffene Unternehmen, die aufgrund von Kartellabsprachen zu viel etwa für ihre Rohstoffe gezahlt haben, häufig recht einfach auf Schadenersatz klagen können, lohnt sich das für Verbraucher im allgemeinen nicht. So führten Preisabsprachen deutscher Kaffeeröster etwa dazu, daß Verbraucher jeweils wenige Cent mehr pro Packung zahlten. Insgesamt kassierten die Unternehmen nach Berechnungen von Verbraucherschützern aber 4,8 Milliarden Euro zuviel von ihren Kunden.

(AFP/jW)